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   VG Mainz, 23.03.2016 - 3 K 631/15.MZ   

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https://dejure.org/2016,7954
VG Mainz, 23.03.2016 - 3 K 631/15.MZ (https://dejure.org/2016,7954)
VG Mainz, Entscheidung vom 23.03.2016 - 3 K 631/15.MZ (https://dejure.org/2016,7954)
VG Mainz, Entscheidung vom 23. März 2016 - 3 K 631/15.MZ (https://dejure.org/2016,7954)
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  • BVerwG, 13.12.1985 - 7 B 210.85

    Prüfung - Dauerleiden

    Auszug aus VG Mainz, 23.03.2016 - 3 K 631/15
    Ein Dauerleiden prägt dagegen als persönlichkeitsbedingte Eigenschaft die Leistungsfähigkeit des Prüflings und bestimmt dessen reguläres Leistungsbild (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.12.1985 - 7 B 210/85 -, NVwZ 1986, 377 und juris Rn. 7; SächsOVG, Beschluss vom 19.12.2008 - 4 B 187/07 -, juris Rn. 6).

    Dies erfasst auch Erkrankungen, die schubweise auftreten und in deren Verlauf es Phasen höherer und niedriger Leistungsfähigkeit gibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.12.1985 - 7 B 210/85 -, NVwZ 1986, 377 und juris Rn. 7).

  • VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08

    Für den Prüfungsteil "Texterstellung" der Prüfung zur Fachkauffrau für

    Auszug aus VG Mainz, 23.03.2016 - 3 K 631/15
    Eine Grenze für die Zulässigkeit solcher Kompensationsmaßnahmen ist durch den Grundsatz der Chancengleichheit aber dort gezogen, wo sich individuelle Defizite auf die durch die Prüfung zu ermittelnden Fähigkeiten, also die festzustellende Leistungsfähigkeit selbst, beziehen (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 5.3.2009 - 1 K 643/08 -, juris Rn. 63; FG RP, Urteil vom 10.12.2014 - 2 K 1225/14 - DStR 2015, 2735 und juris Rn. 23).

    Solche persönlichkeitsbedingten Leistungsschwächen sind für Art und Umfang der Befähigung des Prüflings und damit letztlich auch für seine Eignung zu dem Beruf, die in der Prüfung festgestellt werden soll, von Bedeutung (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 5.3.2009 - 1 K 643/08 -, juris Rn. 63; FG RP, Urteil vom 10.12.2014 - 2 K 1225/14 -, DStR 2015, 2735 und juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen, 19.12.2008 - 4 B 187/07

    Prüfungsteil; Dauerleiden; Depression

    Auszug aus VG Mainz, 23.03.2016 - 3 K 631/15
    Ein Dauerleiden prägt dagegen als persönlichkeitsbedingte Eigenschaft die Leistungsfähigkeit des Prüflings und bestimmt dessen reguläres Leistungsbild (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.12.1985 - 7 B 210/85 -, NVwZ 1986, 377 und juris Rn. 7; SächsOVG, Beschluss vom 19.12.2008 - 4 B 187/07 -, juris Rn. 6).

    Ein Dauerleiden im vorgenannten Sinne ist ein auf unbestimmte Zeit andauerndes und nicht in absehbarer Zeit heilbares Leiden (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 19.12.2008 - 4 B 187/07 -, juris Rn. 6).

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 2 K 1225/14

    Neubewertung der schriftlichen Arbeiten der Steuerberaterprüfung -

    Auszug aus VG Mainz, 23.03.2016 - 3 K 631/15
    Eine Grenze für die Zulässigkeit solcher Kompensationsmaßnahmen ist durch den Grundsatz der Chancengleichheit aber dort gezogen, wo sich individuelle Defizite auf die durch die Prüfung zu ermittelnden Fähigkeiten, also die festzustellende Leistungsfähigkeit selbst, beziehen (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 5.3.2009 - 1 K 643/08 -, juris Rn. 63; FG RP, Urteil vom 10.12.2014 - 2 K 1225/14 - DStR 2015, 2735 und juris Rn. 23).

    Solche persönlichkeitsbedingten Leistungsschwächen sind für Art und Umfang der Befähigung des Prüflings und damit letztlich auch für seine Eignung zu dem Beruf, die in der Prüfung festgestellt werden soll, von Bedeutung (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 5.3.2009 - 1 K 643/08 -, juris Rn. 63; FG RP, Urteil vom 10.12.2014 - 2 K 1225/14 -, DStR 2015, 2735 und juris Rn. 23).

  • BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15

    Prüfungsrechtliches Gebot der Chancengleichheit; gestufter

    Auszug aus VG Mainz, 23.03.2016 - 3 K 631/15
    Alle Teilnehmer einer Prüfung sollen die gleichen Erfolgschancen erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2015 - 6 B 11/15 -, NVwZ-RR 2015, 858 und juris Rn. 8 m.w.N.).
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